Der Bundestag muss kleiner werden

Wie kann der Bundestag verkleinert werden? Dazu informierte sich die Senioren Union im Kreis Olpe beim heimischen Bundestagsabgeordneten Florian Müller (CDU).

Florian Müller: „Der gegenwärtige Bundestag muss verkleinert werden. Darüber sind sich die Fraktionen in Berlin einig.“ Diese Haltung begrüßte die Kreisvorsitzende der Senioren Union, Marion Schwarte. „Deutschland hat eines der größten Parlamente der Welt. Das ist völlig unnötig.“

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Zurzeit werden in Berlin unterschiedliche Wege zur Verkleinerung des Parlaments diskutiert. Wichtig ist aus Sicht des heimischen Abgeordneten, dass eine dafür notwendige Wahlrechtsreform eine wirksame Verkleinerung des Bundestags ermöglicht und zeitgleich für ein leicht verständliches Wahlrecht sorgt. Die hohe Verbundenheit und Verpflichtung eines Abgeordneten, die durch die Direktwahl in den Bundestag entstehe, dürfe ebenfalls nicht geschwächt werden.

Ein Vorschlag der Union im Bundestag sah ein klassisches Zwei-Stimmen-Wahlrecht vor: Die Größe des Bundestages würde auf 598 Abgeordnete festgeschrieben. Die eine Hälfte der Mandate würde per Direktwahl in den Wahlkreisen vergeben, die andere Hälfte über die Zweitstimme.

Die Ampel-Koalition habe dieses Konzept abgelehnt und will stattdessen ein – aus Müllers Sicht – recht kompliziertes Wahlrecht beschließen: Die Anzahl der Abgeordneten einer Partei im Bundestag solle sich allein nach dem Zweitstimmenanteil richten. Das führe dazu, dass Abgeordnete, die ihren Wahlkreis gewinnen, trotzdem nicht ins Parlament gewählt werden. In Bundesländern, in denen eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr per Zweitstimme zusteht, sollen diejenigen Wahlkreisgewinner, die im Vergleich zu den Direktwahlgewinnern ihrer Partei den geringsten relativen Stimmanteile erhalten haben, kein Mandat erhalten. Direktmandate werden insofern nicht mehr unmittelbar gewonnen, sondern nach dem sogenannten Zweitstimmenergebnis zugeteilt. Das beträfe nach dem letzten Bundestagswahlergebnis insbesondere die CDU in Baden-Württemberg, die CSU in Bayern und die SPD in Ostdeutschland. In Nordrhein-Westfalen, also auch im Sauerland, gäbe es die Situation vermutlich nicht, weil in NRW bislang keiner Partei Überhangmandate entstanden sind.

„Das Konzept der Ampel würde das Wahlrecht viel unverständlicher machen. Hier muss dringend nachgebessert werden“, so Müller.