Matthias Heider: Vereinbarung ist ein guter Kompromiss.

Unser CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider hat die gestrige Einigung der Spitzen von CDU und CSU begrüßt. „Die Einigung der Bundeskanzlerin mit dem Innenminister sichert die Stabilität der Bundesregierung in einer wichtigen europäischen Verfahrensfrage“, betonte Heider in Berlin.

Konkret haben CDU und CSU mit einander vereinbart, dass Flüchtlinge, die bereits in anderen EU-Staaten als Asylbewerber registriert wurden, künftig nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. Dazu sollen an der deutsch-österreichischen Grenze in Bayern Transitzentren eingerichtet werden, von denen aus die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden sollen.

Dazu sollen noch Absprachen mit den betreffenden Ländern getroffen werden. Falls entsprechende Vereinbarungen nicht zustande kommen, sollen die Flüchtlinge an die Republik Österreich zurückgewiesen werden. Heider: „Die Vereinbarung ist ein guter Kompromiss. Sie verbindet einen europäischen Ansatz mit nationalen Maßnahmen.“ Damit wird, so Heider weiter, eine Lücke geschlossen und die Durchsetzung rechtsstaatlicher Verfahren ermöglicht. Die zurückliegenden Gespräche bezeichnete der heimische Abgeordnete als Herausforderung.

„Es war ein hartes Ringen, das Nerven gekostet hat. Ich bin froh über den Kompromiss und dass CDU und CSU weiter zusammen arbeiten wollen. Wir sind eine Union.“ Heider geht davon aus, dass das politische Berlin nur zur Sachlichkeit zurückkehrt. „Wir haben noch einen Berg von Aufgaben vor uns, allein in dieser Woche wollen wir den Haushalt für das laufende Jahr beschließen. Die Arbeit wartet.“

Hintergrund

In den Transitzentren soll das sogenannte Flughafenverfahren angewandt werden, das bislang unter anderem an den Flughäfen Düsseldorf und Frankfurt/Main angewandt wird. Dabei wird das Asylverfahren vor Einreise, also noch im Transitbereich des Flughafens durchgeführt.

Nach Asylantragstellung erfolgt innerhalb von zwei Tagen die Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Lehnt das BAMF den Antrag ab, können die Asylbewerber noch einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht richten.  Dieses befindet innerhalb von 14 Tagen über den Antrag.

Stimmt das Gericht dem Antrag zu oder benötigt für seine Entscheidung länger, darf der Asylbewerber einreisen. Lehnt das Verwaltungsgericht den Antrag ab, werden die Asylbewerber zurück zu ihrem Abflugort oder in das Herkunftsland geschickt.